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Uploadfilter: So machen Unternehmen Bilder für Social Media sicher

22. März 2019/in Aktuelles /von Kersten Weichbrodt

Mai 2018: Fünf Buchstaben verursachen Panik in Unternehmen. DSGVO! Alle kennen nur noch ein Thema, aber dabei herrscht Ratlosigkeit und das Unwissen ist groß. Droht ein ähnliches Schicksal in Sachen Uploadfilter? Fragen wir lieber jetzt schon: Was bedeuten die Filter für Unternehmen? Hier erfahren Sie alle Fakten und worauf Sie achten müssen.

Darum gehts

Am 26. März wird im EU-Parlament über die Urheberrechtsreform abgestimmt. Der umstrittene Artikel 13 (neuerdings Artikel 17) will kommerzielle Internetplattformen wie zum Beispiel Facebook und YouTube zukünftig stärker in die Pflicht nehmen. Dann sollen die Plattformen selbst für die Inhalte wie Bilder, Texte, Musik und Videos haftbar sein, die ihre Nutzer veröffentlichen.
Der Uploadfilter scheint für die Plattformen der logische Weg. Gesetzlich vorgeschrieben wird der Uploadfilter aber nicht, er wird noch nicht einmal im Gesetzentwurf erwähnt

So funktioniert der Uploadfilter

Beim Hochladen von Content zur Veröffentlichung auf Social Media Plattformen uploadfiltergleicht der Uploadfilter Daten mit einer Datenbank ab, in der Verlage und Musikkonzerne geschützte Werke hinterlegen können. Was gemäß Datenbank nicht veröffentlicht werden darf, kann auch nicht hochgeladen werden. YouTubes „Content-ID“ ist ein Beispiel dafür, das bereits in Betrieb ist. In anderen, sehr sinnvollen Zusammenhängen sind auch schon Uploadfilter im Einsatz, etwa um die Verbreitung kinderpornographischer Bildinhalte zu behindern. Ob solche Filter zur Sicherung der Urheberrechte funktionieren können, ist fraglich und führt zu großen Diskussionen.

So dumm ist der Uploadfilter

Nutzer der Plattformen befürchten massive Einschnitte in ihrer Kunst- und Meinungsfreiheit. Das hängt vor allem mit dem automatisierten Verfahren zusammen, dem wenig Intelligenz bei der Identifikation von Zitaten und Satire zugetraut wird. Solche vielfältigen Ausdrucksformen kann kein Algorithmus sicher erkennen. Eine individuelle Nachprüfung wäre nötig. Die Geschwindigkeit der Veröffentlichung würde inakzeptabel gedrosselt. Außerdem wird eine restriktive Einstellung der Filter („Overblocking“) befürchtet. Der Filter wäre nicht nur dumm, sondern auch streng!

Die Alternative

Nach dem Gesetzentwurf wäre auch ein Lizenzmodell zwischen den Plattformen und den verschiedenen Verwertungsgesellschaften möglich. Von diesen Einrichtungen wie zum Beispiel GEMA, VG Bild-Kunst und VG Wort lassen sich Rechteinhaber kollektiv und international vertreten. Ein absolut bewährtes Verfahren, das etwa auch für die Vervielfältigung per Zeitschriften und TV gilt. Ähnlich dem YouTube-Gema-Abkommen würden die Plattformen die Verwertungsgesellschaften pauschal entgelten, die diesen Betrag an registrierte Rechteinhaber ausschütten würden.

Was bedeutet der Uploadfilter für Ihr Unternehmen?

Social Media ist aus dem Marketing nicht mehr wegzudenken. Laut Statista nutzen drei Viertel aller deutschen Unternehmen diese Plattformen, um ihr Profil zu stärken und Kunden zu binden.

Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil.

Gehen wir mal davon aus, dass Sie die Urheber- und Nutzungsrechte Ihrer Medien vertraglich geregelt haben und im vollen Umfang über die Werke Dritter verfügen dürfen. Dann wissen Sie auch, welche Bilder Sie hochladen dürfen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Ihre Assets beim Upload im Filter hängenbleiben. Das würde passieren, wenn ein von Ihnen hochgeladener Content (Bild, Text, Video) in der Datenbank als urheberrechtlich geschützt eingetragen ist. Der Abgleich würde die Übereinstimmung feststellen und den Upload verweigern.

Die Möglichkeit, dass der Uploadfilter Fehler macht, ist nicht ausgeschlossen. In diesem Fall muss eine Einzelfallklärung vorgenommen werden. Mit gepflegten Metadaten haben Sie Ihre Nutzungsrechte immer parat und sparen kostbare Zeit.

Das bedeutet: Wenn Sie Verträge mit Bildlieferanten geschlossen haben und Ihr Bild-Management lückenlos mit standardisierten Metadaten führen, kann auch ein unerfahrener Mitarbeiter die sozialen Netzwerke bespielen und keinen Fehler machen.

Vor- und Nachteile des Uploadfilters für Unternehmen

Sie sind sich sicher, was Sie mit Ihren Assets tun – aber was tun andere damit!? Ist ein Asset erst einmal im Netz, kann sich im Zweifel jeder den Content schnappen und benutzen. In manchen Fällen ist das auch gewollt, weil es die Verbreitung Ihrer Botschaft fördert. Möchten Sie aber nicht, dass Ihr Content zu Gunsten anderer weiterverwendet wird, müssen Sie bzw. der Urheber im Filter vermerken können, dass das Bild nicht mehr geteilt werden darf. Der erneute Upload durch andere wäre verhindert – der dumme Uploadfilter folgt der Vorgabe.

Für Fotografen erscheint Ihr größtes Problem mit der unbezahlten Nutzung Ihrer Werke in sozialen Medien gelöst. Der Nachteil: Sie werden dann keine Verbreitung auf diesen Plattformen erzielen und Ihren Bekanntheitsgrad dort nicht vergrößern. Sie haben die Qual der Wahl.

Ein differenzierteres Modell hat noch keiner bedacht. Aber was, wenn Ihre Assets beispielsweise nur Ihnen und Ihren Kunden zur Verfügung stehen sollen. Der Uploadfilter wird keine Unterschiede machen können, für wen und für was Sie Rechte erteilen oder entziehen. Bei der Menge der zu prüfenden Dateien wird er nur ja oder nein kennen. Deshalb werden auch Bildagenturen mit dem Uploadfilter große Probleme beim Bildrechtemanagement bekommen.

Frei oder unfrei das ist also die Frage!? Graustufen kennt der Filter nicht.

Wie Unternehmen sich vorbereiten müssen

Ob das EU-Parlament der neuen Urheberrechtsnovelle uneingeschränkt zustimmt, ist noch nicht entschieden. Und falls die Richtlinie kommt, hat sie nicht automatisch die Uploadfilter im Schlepptau. Was sollten Unternehmen jetzt tun, um für alle Fälle gewappnet zu sein?

Verschaffen Sie sich Übersicht. Prüfen Sie, welche Assets wo im Unternehmen unterwegs sind. Recherchieren und dokumentieren Sie die in den Verträgen festgehaltenen Urheber- und Nutzungsrechte zu Ihren Bildern und Videos. Damit sie diese Informationen zur Hand haben, wenn Sie die Bilder benutzen möchten, müssen Sie Metadatenpflege zum Standard machen. Dabei kann eine gute Bildverwaltungssoftware helfen. Und wenn für so ein Projekt gerade keine Kapazitäten vorhanden sind, dann lagern Sie es eben aus. Die MAGmove GmbH hat sich darauf spezialisiert, Bildverwaltung in Unternehmen zu professionalisieren.

Fazit

Wie wichtig Bildkommunikation in Zukunft sein wird, lässt sich an der breiten Diskussion über Artikel 13 bzw. 17 und den Uploadfilter ablesen. Dass die meisten Unternehmen die Bedeutung digitaler Bildkommunikation längst erkannt haben zeigt auch ihr Output: Laut Statista betreiben knapp 90% der deutschen Unternehmen eine Online-Präsenz. Natürlich werden diese Webseiten nicht von Artikel 13 bzw. 17 betroffen sein. An und für sich haben Sie aber das gleich Problem. Nutzer – Angestellte und Mitarbeiter in diesem Fall – stellen Inhalte öffentlich und diese Inhalte müssen urheberrechtlich und nutzungsrechtlich einwandfrei sein. Auch dafür ist Metadaten-Pflege eigentlich unerlässlich. Ein DAM-System kann außerdem viele Prozesse vereinfachen und beschleunigen.

An Bildkommunikation führt kein Weg vorbei. Und mit ihr verbunden sind immer die Fragen von Tempo und Sicherheit, die sich nur mit sauberer Dokumentation schnell beantworten lassen.

 

 

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Kersten Weichbrodt
Kersten Weichbrodt
Fotograf, Medienprofi, Geschäftsführer von MAGmove. Sein Leben dreht sich um Fotografie. Das brachte ihn mit allen großen und kleinen Fragen rund um Produktion, Verwaltung, Vertrieb und Veröffentlichung von Fotografien in Kontakt. Mit fachkundigem Gespür und seinem in der Praxis geschulten Wissen gibt er auch zu allen theoretischen Fragen fundiert Auskunft.
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