Urheberrecht! §32d Warum jetzt ein DAM-System wichtig ist
§ 32d Urheberrecht:
Verpflichtung zur Proaktivauskunftspflicht über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.
Zur Situation
Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass ein Urheber von seinen Kunden fordern kann, dass ihm eine jährlich Auflistung seiner verwendeten Werke zugestellt wird. Wenn er das verlangte, musste der Kunde dem Rechnung tragen. Forderte er dies nicht ein, war der Kunde auch nicht verpflichtet eine Liste zu erstellen.
Nun hat sich der Wind jedoch gedreht und der Kunde muss seinen Urhebern „proaktiv“ jährlich ab dem 07.06.2023, rückwirkend um ein Jahr, eine Auflistung der verwendeten Werke zusenden. Die Schonfrist ist bis 07.06.2024 begrenzt.
Kann ich mich mit dem Urheber einigen
Dabei ist nicht relevant, welche Verträge mit den Urhebern geschlossen wurden, ob alle Nutzungsrechte vom Urheber an den Kunden übertragen wurden oder ob ein „Buyout“ gezahlt wurde. Der Urheber kann auch nicht vertraglich auf die Proaktivauskunftspflicht verzichten. Die Nutzer von Bildern und Illustrationen müssen den §32d im Rahmen der Transparenzpflicht der Unternehmen anwenden.
Das kommt für viele wie Kay aus der Kiste. Ähnlich wie bei der Verschärfung der DSGVO, sind jetzt Mittel und Wege gefragt, den gesetzlichen Vorgaben Folge zu leisten. Zumal eine mögliche, gerichtliche Auseinandersetzung nicht vom Urheber selbst, sondern dem ihn vertretenden Verband (BVPA, FreeLens, …) ausgetragen wird.
Wie ist die Lösung
Auch die Softwareanbieter haben große Augen gemacht und mussten erst einmal in Ihren Werkzeugkasten schauen, ob und wie sie eine Liste mit den nötigen Informationen aus den Systemen lassen können. Das klappt bei den einen ganz gut, andere müssen da noch ein bisschen schrauben damit es unproblematisch läuft.
Wenn Sie schon ein DAM-System haben, können wir erstmal Entwarnung geben. Wurden Ihre Bilder in Ihr CMS oder Redaktionssystem eingecheckt, besteht schon ein grober Überblick über die Verwendung der Assets. Wurde bei Ihnen auch noch der Filter Verwendungshinweis gepflegt, ist alles in Butter. Dann müssen Sie nur noch die Möglichkeit haben eine CSV-Datei mit den Metadaten aus dem Backend Ihrer Software zu generieren. Jetzt nur noch nach Urhebern filtern und Sie sind raus aus der Nummer.
Wenn Sie kein Bildmanagement-System zu Verfügung haben und nicht nachvollziehen können, wer, wann und warum sich an den Bildern bedient hat, könnte die Listenerstellung schon etwas komplexer werden.
Je länger sich Unternehmen weigern für Ihre Mitarbeiter ein unterstützendes Tool zum Managen von Bildern, Illustrationen, Videos und Dokumenten zu installieren, desto zeit- und kostenintensiver wird die Arbeit mit Ihren Kommunikationsmitteln. Gut beraten findet sich für jedes Unternehmen eine DAM-Software, die in Größe und Budget passt.